Kinderarbeit im 19. Jahrhundert
Kinderarbeit ist keine Erfindung der Neuzeit, es gab sie schon immer. Doch meist halfen Kinder in der bäuerlichen Familie und trugen ihren Teil dazu bei, dass die Familie überleben konnte. Kinder arbeiteten im Haus, im Stall und auf dem Feld. Doch im Zuge der Industrialisierung änderte sich dies. Immer mehr Kinder arbeiteten auch in den Fabriken.
In der Fabrik oder im Bergbau
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts war Kinderarbeit an der Tagesordnung. Kinder im Alter von neun bis 14 Jahren mussten oft jeden Tag mehr als zwölf Stunden arbeiten. Oft war es körperlich anstrengende Arbeit und die Kinder erreichten nicht einmal ein Minimum an Bildung, einfach weil sie Geld verdienen mussten. Und das war meist nicht einmal sehr viel.
Kinder wurden als billige Arbeitskräfte ausgenutzt
In der Zeit zwischen 1820 und 1840 wurden Kinder ohne Skrupel ausgenutzt. Die Arbeit war meist eintönig und erschöpfend. Sie arbeiteten in Fabriken, aber auch im Bergbau, weil hier die Kinder wegen ihrer geringen Größe bestimmte Arbeiten besser ausüben konnten als Erwachsene. Solche Arbeiten übernahmen dann die Kinder.
Was sagten die Eltern zur Arbeit ihrer Kinder?
Viele Kinder konnten nicht lesen, nicht schreiben, nicht rechnen. Und was sagten die Eltern dazu? Viele Eltern konnten es sich nicht aussuchen. Die Löhne waren so gering, dass sie für den Lebensunterhalt einer Familie mit meist mehreren Kindern nicht ausreichten. So mussten die Kinder ran, auch wenn die Eltern das auch nicht immer gerne gesehen haben. Und die Fabrikherren sahen sich oft genug auch noch als Wohltäter, die die Familien unterstützen. Dabei mussten sie Kindern sehr viel weniger zahlen als Erwachsenen, obwohl sie oft gleiche Arbeit leisteten. Viele Kinder wurden aufgrund der Arbeit schwer krank und starben. Einen Arzt konnten sich die Familien dann wieder nicht leisten.
Ab 1839 wurde die Kinderarbeit eingeschränkt
1839 gab es dann in Preußen eine Verordnung, dass Kinder von neun bis 16 Jahren nicht vor fünf Uhr am Morgen und nach 21 Uhr am Abend arbeiten durften. Auch die Sonntagsarbeit wurde für Kinder verboten. Insgesamt durften sie nicht mehr als zehn Stunden arbeiten. Das war immerhin schon einmal eine kleine Einschränkung. Auch sah die Verordnung fünf Stunden Schule am Tag vor, allerdings zusätzlich zum Arbeiten. Doch dieses Gesetz galt nur für Preußen. Es sollte noch viele Jahre dauern - bis 1904 - dass die Kinderarbeit einheitlich im Deutschen Reich geregelt und eingeschränkt wurde.