Hochzeit im Mittelalter

    Wie sah im Mittelalter die Hochzeit aus?

    Hochzeiten gab es auch schon im Mittelalter! Aber was bedeutete die Ehe damals und wie wurde die Hochzeit gefeiert?

    Anders als heute wurde die Ehe im Mittelalter nicht aus Liebe oder zumindest gegenseitiger Zuneigung geschlossen, sondern aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen. Beim Adel spielte allerdings auch die Politik eine Rolle, denn durch eine Heirat konnte man sich auch Macht sichern, indem man zwei Familien miteinander verband.

    Die meisten Ehen im Mittelalter wurden von den Eltern organisiert, oft schon, wenn die Kinder noch klein waren. Dabei wurde ein Vertrag ausgehandelt, in dem festgelegt wurde, was die Braut mit in die Ehe bringen sollte. Außerdem wurde normalerweise innerhalb des gleichen Standes geheiratet: ein Adliger heirate eine Adlige, ein Bauer eine Frau aus dem dritten Stand. Allerdings durfte man auch nur heiraten, wenn man eine Familie unterhalten konnte.

    Die übliche Form der Ehe war schon bei den Germanen die Muntehe. Munt bedeutet Schutz oder Schirm. Die Frau wurde dabei von ihrem Vater an den Ehemann übergeben - in nunmehr dessen Schutz. Stand die Frau zuvor unter der Vorherrschaft ihres Vaters, wechselte die nun zum Ehemann. Der Mann verfügte damit auch über das Vermögen der Frau und hatte die komplette Macht über sie. Das oberste Ziel war es, Nachkommen zu bekommen.

    Geheiratet wurde oft schon mit rund 15 Jahren. Dabei stand zuerst die Verlobung an, dann die Trauung. Mit ihr wurde die Braut an den Bräutigam übergeben. Dann wurde mit Musik und Tanz gefeiert.
     

    Weltliche oder kirchliche Heirat?

    Während im frühen Mittelalter eine weltliche Eheschließung vollzogen wurde, änderte sich dies im hohen Mittelalter. Die Kirche drängte auf mehr Einfluss. Sie wollte, dass die Ehe kirchlichen Gesetzen unterstand. Im 12. Jahrhundert wurde die Ehe von der Kirche als Sakrament festgelegt. Der kirchliche Segen bei einer Hochzeit wurde immer wichtiger. Schließlich wurde die kirchliche Trauung ein fester Bestandteil der Eheschließung.

    Die Kirche setzte sich auch dafür ein, dass eine Ehe freiwillig geschlossen werden sollte - und nicht von oben angeordnet. Nach und nach nahm eine solche Übereinkunft von Braut und Bräutigam an Bedeutung zu.

    Für kirchliche Gebote für die Ehe galt, dass sie nicht übertreten werden durften, etwa Untreue. Wer sich eines solchen Vergehens schuldig machte, musste Buße tun. Eine Scheidung war im Sinne der Kirche nicht vorgesehen, doch dieses Verbot wurde häufig auch missachtet.