Cursus Honorum

    Was ist der Cursus honorum?

    Cursus honorum ist der lateinische Name für die römische Ämterlaufbahn. Wörtlich bedeutet es "Lauf(bahn) der Ehre". Es gab eine bestimmte Abfolge dieser höheren Ämter, die man auch Magistraturen nennt. Der Inhaber des Amtes war ein Magistrat.

    Der Aufstieg auf dieser Karriereleiter begann immer mit dem Militärdienst. In der frühen Republik musste man zehn Jahre Soldat sein, später reichten auch weniger Jahre. Beim Militär konnte man sich zum Militärtribun hinaufarbeiten. Man konnte aber nach dem Militärdienst auch schon Richter oder Beamter werden. Die 26 Männer, die hier als Vigintisexviri tätig waren, übernahmen niedere Ämter. Sie beaufsichtigten zum Beispiel die Münzprägung oder den Straßenbau in Rom.

    Zu Beginn der Republik musste man nicht zwangsläufig ein vorheriges Amt bekleiden, um das nächste zu übernehmen. Das wurde dann geändert. Es gab also dann eine feste Abfolge von Ämtern. Jedes Amt begann an einem festen Datum. Seit 153 v. Chr. war das der 1. Januar. In das jeweils nächsthöhere Amt wurde man gewählt. Man musste für ein Amt jeweils ein bestimmtes Alter erreicht haben.
     

    Vom Quästor bis zum Konsul

    Der eigentliche Cursus honorum begann mit der Ernennung zum Quästor. Das Amt heißt Quästur. Der Quästor trieb Steuern ein, verwaltete die Staatskasse und war zur Kaiserzeit für die Ausrichtung der Gladiatorenspiele zuständig. Es gab vier Quästoren.

    Die zweite Stufe gehörte nicht zwangsläufig zur römischen Ämterlaufbahn. Man konnte Ädil (Aedil) werden oder als Plebejer auch Volkstribun. Volkstribune waren Vertreter des einfachen Volkes und traten für dessen Rechte ein. Ädile hatten die Polizeigewalt inne und sorgten so für die öffentliche Ordnung. Sie führten auch Aufsicht über öffentliche Gebäude und auf den Märkten. Es gab vier Ädile und zehn Volkstribunen.

    Die nächste Stufe im Cursus honorum war die des Prätors. Der Prätor hatte die Prätur inne. Er war für die Rechtsprechung zuständig und wird auch Gerichtsmagistrat genannt. Er war allerdings kein Richter, sondern er legte das Recht aus und entschied, ob es zu einer Anklage kam. Es gab sechs Prätoren.

    Das höchste Amt war das des Konsuls. Es gab immer zwei Konsuln. Der Konsul leitet den Staat und hat den Oberbefehl über das Heer.

    Der Cursus honorum umfasste also folgende Ämter:

    1. Quästor
    2. Volkstribun (nur für Plebejer), eventuell Ädil
    3. Prätor
    4. Konsul

    Wer eines der höheren Ämter bekleidet hatte, konnte außerdem Zensor oder Diktator werden. Diese Ämter standen also außerhalb des Cursus honorum, waren aber besonders hohe Ämter. Zensor (Censor) konnte man nur werden, wenn man vorher Konsul war. Es gab zwei Zensoren. Sie waren für den Zensus zuständig, d.h. die Schätzung des Volkes und des Vermögens. Ein Diktator wurde in Kriegszeiten ernannt und war für die Kriegsführung zuständig. Er war maximal sechs Monate im Amt.

    In der Kaiserzeit verloren viele Ämter ihre Bedeutung.
     

    Regeln im Cursus honorum

    Für den Cursus honorum gab es bestimmte Regeln. Diese Regeln sollten dafür sorgen, dass ein Amtsträger nicht zu viel Macht hatte:

    • Annuität: Das Amt wurde jährlich gewechselt.
    • Kollegialität: Das Amt wurde immer mehrfach besetzt. Man hatte also immer einen Kollegen (6 Prätoren, 2 Konsuln etc.).
    • keine zweite Ausübung desselben Amtes (Iterationsverbot): Die unmittelbare Wiederwahl war nicht möglich - allerdings kam das dennoch vor.
    • Cursus: Die Ämter wurden in einer bestimmten Reihenfolge besetzt.
    • Biennität: Zwischen zwei Ämtern musste ein Zeitraum von zwei Jahren ohne Amt liegen.
    • keine Ausübung von zwei Ämtern gleichzeitig (Kumulationsverbot).